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Schneider: Forderung von 6% Lohnsteigerung im Öffentlichen Dienst nicht akzeptabel

„Selbstverständlich muss der Öffentliche Dienst an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Die erhobenen Forderungen sind jedoch in Zeiten niedriger Inflation weit überzogen und nicht akzeptabel“, erklärte heute der Vorsitzende der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, der niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider. „Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder erfüllen eine wichtige Aufgabe und verdienen Wertschätzung, auch in Form von Gehaltssteigerungen“, so der Minister weiter. Die Schuldenbremse im Grundgesetz erfordere aber nach wie vor eine strikte Ausgabendisziplin. Es komme deshalb nicht in Frage, den eingeschlagenen Kurs der Konsolidierung der Haushalte wieder zu verlassen. „Auch die Gewerkschaften müssen die Realität akzeptieren, dass fast jeder zweite Euro an Steuereinnahmen der Länder für Personalausgaben aufgewandt wird. Wenn dieser Anteil weiter steigt, fehlt das Geld an anderer Stelle“, so Schneider.

Allein die Lohnforderungen der Gewerkschaften würden die Haushalte der Länder im Tarifbereich mit insgesamt rd. 2,3 Mrd. Euro zusätzlichen Personalkosten belasten. Bei der geforderten Übertragung auf die Beamten kämen sogar rd. 7 Mrd. Euro auf die Länder zu.

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder beginnen am 18. Januar 2017 in Berlin; sie sollen am 30. und 31. Januar 2017 sowie am 16. und 17. Februar 2017 in Potsdam fortgesetzt werden.

 

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